MIT DER FALSCHEN FAHNE DROHT BUßGELD: AUSNAHME FüR FUßBALL-FANS ZUR EM

Wenn im Juni die Fußball-EM in Deutschland losgeht, werden Fans wieder verstärkt Fahnen hissen. Wer die falsche Fahne aufhängt, muss eigentlich mit einem Bußgeld rechnen. Eine Ausnahme verhindert das.

Wenn ab dem 14. Juni 2024 die Fußball-Europameisterschaft der Männer in Deutschland angepfiffen wird, werden Fans wieder verstärkt Flagge zeigen. Was die deutsche Flagge betrifft, gibt es aber ein wichtiges Detail.

Die Bundesflagge in Schwarz, Rot und Gold darf laut Bundesinnenministerium von jedermann jederzeit und überall verwendet werden. Eine Grenze zieht hier aber klar das Strafgesetzbuch mit dem Verbot der Verunglimpfung. Gemeint ist hier aber die Ausführung ohne Bundesschild.

Denn die Deutschlandfahne mit Bundesschild ist als sogenannte Bundesdienstflagge den Bundesdienststellen vorbehalten. Wie Bundesflagge und Bundesdienstflagge genau auszusehen haben, regelt die Anordnung über die deutschen Flaggen.

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Bußgeld wegen falscher Flagge

Doch ist damit die Bundesdienstflagge für Privatpersonen komplett verboten? Nein, zur EM greift eine Ausnahme. Laut Innenministerium stellt die Verwendung der Bundesdienstflagge durch eine nichtamtliche Stelle oder Privatperson eine Ordnungswidrigkeit nach § 124 Ordnungswidrigkeitengesetz dar.

Das gilt ebenso für Flaggen mit Bundesadler, die der Bundesdienstflagge zum Verwechseln ähnlich sehen. Wenn Sie also einfach so auf Ihrem Balkon die Bundesdienstflagge hissen, könnte es sein, dass Sie ein Bußgeld aufgebrummt kriegen. Für Ordnungswidrigkeiten ist die Spanne von 5 bis 1.000 Euro sehr breit.

Es gibt aber Ausnahmen für Großereignisse, wie zum Beispiel die Fußball-EM. Hier wird die Nutzung der Bundesflagge als Ausdruck der nationalen Verbundenheit als "sozialadäquat" geduldet. In diesem Fall handeln Sie also nicht rechtswidrig und es liegt dann auch keine Ordnungswidrigkeit vor.

Gegen den normalen Fußball-Fan, der die "Bundeswappenflagge" als Fensterdeko nutzt, wird also nicht vorgegangen. Ebensowenig gibt es Probleme, wenn die Bundesdienstflagge zum Beispiel zum Public Viewing mitgenommen oder auf einer Fan-Meile gezeigt wird.

Das Innenministerium stellt aber auch klar, dass dies eine Einzelfallbewertung ist. Auch während besonderer Anlässe bleibt der Schutz der Bundesdienstflagge vor Missbrauch und Entwertung erhalten, wenn eine Nutzung den Bereich der Sozialadäquanz überschreitet.

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